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   BFH, 14.04.2008 - V B 205/07   

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https://dejure.org/2008,6354
BFH, 14.04.2008 - V B 205/07 (https://dejure.org/2008,6354)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2008 - V B 205/07 (https://dejure.org/2008,6354)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2008 - V B 205/07 (https://dejure.org/2008,6354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Keine Protokollberichtigung durch Nichtzulassungsbeschwerde; Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 11; ; UStG § 15; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; ZPO § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 22.01.2008 - X B 185/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, der grundsätzlichen Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - V B 205/07
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603, und vom 24. Januar 2008 X B 87/07, BFH/NV 2008, 605).

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, welche Tatsachen die Vernehmung des Zeugen voraussichtlich ergeben hätte und warum diese Tatsachen auf der Grundlage der maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (zu den Begründungsanforderungen insoweit vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, und in BFH/NV 2008, 603).

    d) Die Rüge, das FG habe zu der von ihm offen gelassenen Frage, ob eine in mehr als 20 Jahren nicht realisierte Absicht, mit Hilfe einer eigens erstellten Software im Bereich "Hotel- und Gaststättenberatung" Umsätze zu erzielen, überhaupt noch als "ernsthaft" angesehen werden könne, Beweis durch Sachverständigengutachten erheben müssen, entspricht ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Beschwerdebegründung (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 603, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - V B 205/07
    a) Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) verlangt, dass diejenigen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt und das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf ihm beruhen kann (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, und vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).

    Vielmehr darf es Vorbringen der Beteiligten aus formell- und materiell-rechtlichen Gründen unbeachtet lassen (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069; in BFH/NV 2008, 397, und vom 3. Dezember 2007 II S 11/07, BFH/NV 2008, 529).

  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 110/07

    Kumulative Begründung - Keine Zulassung der Revision aufgrund von Einwendungen

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - V B 205/07
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335; vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590, und vom 7. Dezember 2007 VIII B 110/07, BFH/NV 2008, 613).

    Eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles genügt nicht (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896; vom 30. Januar 2007 IV B 111/05, BFH/NV 2007, 1146; vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610, und in BFH/NV 2008, 613).

  • BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Befangenheitsantrag -

    Denn mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung nicht erreicht werden (BFH-Beschluss vom 14. April 2008 V B 205/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R604-R606).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 11 KR 427/16

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.04.2008 - V B 205/07 - m.w.N.).
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